Die GmbH im Überblick

Die GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - in Langform ist aufgrund der beschränkten Haftung eine der beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland. Das lässt sich schon daraus schlussfolgern, dass es mehr als eine Million Unternehmen in Deutschland gibt, die in Form einer GmbH vorliegen.

Die GmbH ist eine Gesellschaft, die entweder aus einer oder aus mehreren Individuen besteht und eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt, als Folge ist sie eine juristische Person des Privatrechts, aber selbst nicht handlungsfähig. Handeln und Verträge abschließen kann die GmbH lediglich durch ihre Organe.
Das sind der oder die Geschäftsführer, die eine natürliche Person sein müssen, aber keinesfalls zwingend auch Gesellschafter der GmbH. Der oder die Geschäftsführer lenken das Unternehmen und vertreten die GmbH den Kunden gegenüber.
Die Gesellschafterversammlung ist das Organ in dem die Gesellschafter organisiert sind, diese checken die Geschäftsleitung und sind gegenüber der Geschäftsleitung weisungsberechtigt. Für existierende Verbindlichkeiten haftet die GmbH nur mit dem Vermögen der Gesellschaft, die Gesellschafter selbst haften in keinem Fall mit ihrem Privateigentum.
Jegliche GmbH benötigt Stammeinlagen in Höhe von mindestens 25.000 Euro, die die Gesellschafter der GmbH anteilig bezahlen, von denen aber jeder Gesellschafter nur eine bezahlen darf.

Mit dem Gesellschaftsvertrag, der notariell beglaubigt sein muss, bildet sich eine so genannte Vor-GmbH, die erst mit der folgenden Eintragung in das Handelsregister als GmbH aktiv werden kann. Bis zur Eintragung müssen die Gesellschafter auch mit Eigenkapital haften.

Seit dem Jahr 2002 muss die GmbH auf ihre Gewinne 25 Prozent Körperschaftssteuer zahlen, so wird die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften betitelt.
Vom Handelsrecht betrachtet gilt eine GmbH als Formkaufmann, einerlei welchen Gesellschaftszweck sie verfolgt, in Folge dessen ist jede GmbH zur Buchführung und zur Bilanzierung verpflichtet.

Die Gründung einer GmbH lohnt sich für Existenzgründer vergleichbar wie für Gewerbetreibende, die erst als Einzelunternehmer aktiv waren, und die mit der Gründung einer GmbH in erster Linie die Haftungsbeschränkung erreichen wollen. Grundvoraussetzung ist sicher immer ein ausreichendes Stammkapital.

Selbstständige, die nicht über genug Eigenkapital verfügen, können andernfalls die englische Limited oder die so genannte „1 Euro GmbH“ bei der zur Gründung nur ein symbolischer Euro als Stammeinlage zu bezahlen ist.

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